Mit dem deutschen NIS-2-Umsetzungsgesetz (BSIG) werden rund 30.000 Unternehmen verpflichtet, eine wirksame Cyberabwehr aufzubauen und nachhaltig zu betreiben. Doch die Frage „Sind wir betroffen?“ ist alles andere als trivial: 16 Sektoren mit zahlreichen Untersektoren, die Differenzierung zwischen „wichtigen“ und „besonders wichtigen“ Einrichtungen, Querverweise zur KRITIS-Verordnung, NACE-Codes und bestehende Definitionen aus sektorspezifischen Gesetzestexten machen eine pauschale Antwort unmöglich. Falsche Einschätzungen können teuer werden, vor allem durch die eingebettete persönliche Haftung der Geschäftsführung.
Unsere Lösung
In einem strukturierten 2-stündigen Workshop erheben unsere ISMS-Consultants im Interview-Format alle bewertungsrelevanten Informationen aus Ihrem Unternehmen, ergänzt durch eine fundierte Vorabrecherche zur regulatorischen Einordnung als „wichtige“ oder „besonders wichtige“ Einrichtung.
Sie erhalten eine belastbare Aussage zu Ihrer NIS-2-Betroffenheit sowie einen schriftlichen Ergebnisbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen und einer abgestimmten Roadmap.
Ihre Vorteile
- Eindeutige Bewertung Ihrer NIS-2-Betroffenheit
- Überblick über die geforderten Maßnahmen, gesetzlichen Fristen und Haftungsrisiken
- Einordnung Ihrer Rolle in der Lieferkettensicherheit, auch wenn Sie nicht direkt betroffen sind
- Schriftlicher Betroffenheitsbericht als belastbare Entscheidungsgrundlage für die Geschäftsleitung
- Konkrete nächste Schritte, von Gap-Analyse bis ISMS-Einführung nach ISO 27001
Ihr Weg zur NIS-2 Klarheit
In fünf Schritten von der Betroffenheitsfrage bis zur belastbaren Entscheidungsgrundlage:
- Vorabrecherche: Regulatorische Einordnung Ihres Unternehmens
- Workshop & Interview: Strukturierte Erhebung relevanter Informationen
- Bewertung: Prüfung nach Sektoren und Größenkriterien
- Ergebnisbericht: Schriftliche Dokumentation inklusive Empfehlungen
- Nächste Schritte: Roadmap und Abstimmung des weiteren Vorgehens
Drei mögliche Ergebnisse
Direkt betroffen
Sie erhalten eine transparente Darstellung der relevanten NIS-2-Maßnahmen, gesetzlichen Pflichten und geltenden Fristen – inklusive Empfehlung für den Einstieg über eine Gap-Analyse.
Teil der Lieferkette
Wir ordnen Ihre Rolle als kritischer Zulieferer ein und zeigen, welche vertraglichen und technischen Anforderungen aus der Lieferkettensicherheit auf Sie zukommen können.
Nicht betroffen
Wir besprechen mögliche regulatorische Entwicklungen sowie Empfehlungen zur strategischen Weiterentwicklung Ihrer IT-Sicherheitsorganisation – freiwillig, aber zukunftssicher.
Hinweis: Diese Leistung stellt keine rechtsverbindliche Beratung dar. Für eine verbindliche juristische Bewertung der regulatorischen Betroffenheit empfehlen wir die Einbindung eines qualifizierten Rechtsbeistands.
Was passiert nach der Betroffenheitsprüfung?
Die Klärung der Betroffenheit und die Erläuterung der gesetzlichen Anforderungen sind erst der Anfang. Im nächsten Schritt unterstützen wir Sie gerne mit einer NIS-2 Gap-Analyse, in der wir Ihre aktuelle IT-Sicherheitsorganisation den konkreten NIS-2-Anforderungen gegenüberstellen und vorhandene Lücken systematisch identifizieren.
Auf dieser Grundlage erfolgt eine fundierte Projektplanung, mit klar priorisierten Maßnahmen, realistischen Zeitfenstern und einem belastbaren Ressourcenrahmen für die Umsetzung. So wird aus regulatorischer Pflicht eine strukturierte Roadmap zu mehr Cyber-Resilienz.