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KRITIS-Dachgesetz: Physische Resilienz wird Pflicht

Das neue KRITIS-Dachgesetz (CER-Umsetzung) ist da. Damit wird die physische Sicherheit für Betreiber kritischer Anlagen zur Chefsache – und zur Haftungsfrage.

Was sich jetzt ändert:


  • Neue Registrierung: Alle Betreiber kritischen Anlagen müssen sich ab dem 17.07.26 im neuen BSI-Portal registrieren
  • Zuständige Behörden: Je nach Sektor gibt es unterschiedliche zuständige Behörden; das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist zentrale Anlaufstelle
  • Neue Schwellenwerte: Die neuen Listen mit sektorspezifischen Schwellenwerten wurden noch nicht veröffentlicht; grundsätzlich gilt ein Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern pro Anlage
  • Verpflichtende Risikoanalyse: Mindestens aller 4 Jahre muss eine Risikoanalyse nach dem All-Gefahren-Ansatz für die kritische Anlage durchgeführt werden
  • Neuer Resilienzplan: Betreiber kritischer Anlagen müssen verpflichtend einen Resilienzplan mit Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Resilienz erstellen
  • Angleichung mit NIS-2/BSIG: das KRITISDachG ist als Ergänzung zum neuen BSIG zu verstehen und adaptiert bspw. Regelungen zum Meldeprozess und Haftungsregeln

Wo stehen Sie aktuell?

Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung der neuen Verpflichtungen – sprechen Sie uns an!


Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/66/VO.html?nn=197276

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